Kundenvertrag

Version vom 13. Februar 2026

Mit der Erstellung des Kontos schließen Sie einen Vertrag mit Pluvo B.V. zu den nachfolgend genannten Bedingungen:

  • Pluvo B.V. hat eine Softwareplattform entwickelt, mit der sich Schulungsprogramme erstellen, verwalten und bereitstellen lassen, und betreibt diese unter dem Namen PLUVO;
  • Der Kunde möchte die Dienstleistung über PLUVO nutzen;
  • Pluvo B.V. und der Kunde haben sich über die Nutzung von PLUVO geeinigt und legen die Vereinbarungen und Bedingungen in diesem Vertrag fest;

vereinbaren Folgendes:

Artikel 1 Begriffsbestimmungen

1.1 In diesem Vertrag haben die folgenden Begriffe, sowohl in der Einzahl als auch in der Mehrzahl und stets großgeschrieben, die folgende Bedeutung:‍

Konto

die persönliche Umgebung des Teilnehmers oder Trainers, zu der mittels Anmeldedaten Zugang gewährt wird;

Anlage

ein Anhang zu diesem Vertrag und damit untrennbarer Bestandteil des Vertrags;

Inhalte

sämtliche Informationen in jeglicher Form, wie Daten, Dokumente und Materialien, die der Kunde auf irgendeine Weise über die Dienstleistung zur Verfügung stellt oder austauscht, einschließlich, aber nicht beschränkt auf: Videos, Slideshares, Feedback, Testfragen, Audiodateien, Präsentationen und personenbezogene Daten;

Teilnehmer

die natürliche Person, die vom Kunden ausgewählt wurde, um an einer oder mehreren Schulungen und/oder Tests teilzunehmen;

Dienstleistung  

die Dienstleistung, die Pluvo B.V. dem Kunden über PLUVO erbringt und die hauptsächlich aus dem Erstellen, Verwalten, Bereitstellen und Verfolgen von Schulungsprogrammen besteht;

Anmeldedaten

der Benutzername und das Passwort, mit denen Zugang zum Kundenkonto beziehungsweise zum Konto erlangt wird, um die Dienstleistung nutzen zu können;

Geistige Eigentumsrechte  

sämtliche Rechte des geistigen Eigentums und damit verbundene Rechte, wie Urheberrechte, Markenrechte, Datenbankrechte und verwandte Schutzrechte, sowie verwandte Rechte wie Rechte an Know-how und sogenannte Leistungsschutzrechte sui generis;

Kunde

die natürliche oder juristische Person, die diesen Vertrag mit Pluvo B.V. schließt;

Kundenkonto  

das administrative Konto des Kunden, zu dem mittels der Anmeldedaten Zugang gewährt wird und mit dem die Nutzung der Dienstleistung und der Konten verwaltet werden kann;

Vertrag

der vorliegende Vertrag;

PLUVO

die Software-as-a-Service-Plattform sowie die zugrunde liegende Software und Dokumentation, einschließlich (mobiler) Anwendung und Website, über die die Dienstleistung erbracht wird;

Datenschutzerklärung

die Datenschutzerklärung von Pluvo B.V., abrufbar unter www.pluvo.nl/privacy;

Trainer die natürliche Person, die vom Kunden ausgewählt wurde und die Schulung entwickelt, durchführt und/oder begleitet sowie die Tests bewertet und den Teilnehmern Feedback gibt.

Artikel 2  Allgemeines

2.1 Dieser Vertrag umfasst die Vereinbarungen und Bedingungen für die Erbringung der Dienstleistung durch Pluvo B.V. sowie die Nutzung der Dienstleistung und von PLUVO durch den Kunden, den Trainer und den Teilnehmer.

2.2 Die Anwendbarkeit von Einkaufs- oder sonstigen Bedingungen des Kunden wird ausdrücklich zurückgewiesen.

2.3 Der Vertrag kommt in dem Moment zustande, in dem er von beiden Parteien unterzeichnet wird, oder in dem Moment, in dem der Kunde den Vertrag durch Ankreuzen eines Zustimmungsfelds bestätigt. Die Unterzeichnung kann sowohl physisch als auch elektronisch erfolgen. Ob und auf welche Weise eine elektronische Unterzeichnung erfolgt, bestimmt Pluvo B.V.

2.4 Der Kunde erhält Zugang zur Dienstleistung, sobald der unterzeichnete Vertrag bei Pluvo B.V. eingegangen ist. Pluvo B.V. stellt dem Kunden innerhalb von 2 Tagen  nach Eingang des unterzeichneten Vertrags einen Link zur Verfügung, mit dem nach dem Festlegen eines Passworts Zugang zum Kundenkonto erlangt wird.

Artikel 3 Die Dienstleistung

3.1 Die von Pluvo B.V. erbrachte Dienstleistung besteht hauptsächlich darin, die Möglichkeit zu bieten, blended Schulungsprogramme zu erstellen, zu verwalten, bereitzustellen und zu verfolgen, indem PLUVO aus der Ferne bereitgestellt und verfügbar gehalten wird.

3.2 Pluvo B.V. wird sich nach besten Kräften bemühen, die Dienstleistung sorgfältig zu erbringen. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, erbringt Pluvo B.V. die Dienstleistung auf Basis einer Bemühenspflicht.

3.3 Der Kunde kann die Dienstleistung über das Kundenkonto nutzen. Der Kunde ist dafür verantwortlich, beim ersten Login gemäß seiner internen Passwortrichtlinie ein Passwort festzulegen.

3.4 Sobald der Kunde Zugang zum Kundenkonto hat, kann er für jeden Teilnehmer und Trainer ein Konto erstellen. Der Kunde kann die Möglichkeiten und Einschränkungen des Kontos festlegen. Der Teilnehmer und der Trainer erhalten Zugang zum Konto, indem sie auf den Link in der E-Mail klicken, die sie erhalten, und gemäß der Passwortrichtlinie des Kunden ein Passwort festlegen.

3.5 Der Kunde steht dafür ein, dass der Trainer und der Teilnehmer stets im Einklang mit den Bestimmungen dieses Vertrags handeln, und wird ihnen mindestens dieselben Verpflichtungen für die Nutzung der Dienstleistung auferlegen, die in diesem Vertrag festgelegt sind.

3.6 Der Kunde ist für die Wahl der Anmeldedaten durch Teilnehmer und Trainer sowie für jede Nutzung des Kontos durch den Teilnehmer und/oder Trainer verantwortlich und haftet dafür. Sobald der Kunde weiß oder vermutet, dass die Anmeldedaten nicht mehr geheim sind oder dass ein Missbrauch des Kundenkontos oder eines Kontos vorliegt, muss der Kunde Pluvo B.V. unverzüglich darüber informieren und die notwendigen Maßnahmen ergreifen, um einen unbefugten Zugriff zu verhindern. Pluvo B.V. ist in diesem Fall berechtigt, das Kundenkonto oder das Konto (vorübergehend) zu sperren.

3.7 Pluvo B.V. ist berechtigt, ohne dadurch in irgendeiner Weise haftbar zu werden:

a.  verfahrenstechnische und/oder technische Anpassungen und/oder Verbesserungen an der Dienstleistung und/oder PLUVO vorzunehmen;

b.  PLUVO und/oder das Kundenkonto und/oder Konto vorübergehend außer Betrieb zu nehmen oder einzuschränken, wenn dies nach Einschätzung von Pluvo B.V. erforderlich ist, beispielsweise zum Zweck präventiver, korrektiver oder adaptiver Wartung. Pluvo B.V. informiert den Kunden so schnell wie möglich über die vorübergehende Außerbetriebnahme und/oder die vorübergehend eingeschränkte Nutzung von PLUVO;

3.8 Sofern nicht anders vereinbart, garantiert Pluvo B.V. nicht, dass die Dienstleistung und/oder PLUVO frei von Mängeln sind und ohne Unterbrechungen funktionieren. Pluvo B.V. garantiert ferner nicht, dass die Nutzung der Dienstleistung zu bestimmten Ergebnissen führt und dass die bereitgestellten Informationen richtig und vollständig sind.

3.9  Die Nutzung der Dienstleistung erfolgt stets auf eigenes Risiko und in eigener Verantwortung des Kunden. Der Kunde stellt Pluvo B.V. von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die auf der Behauptung beruhen, dass die Nutzung der Dienstleistung durch den Kunden und/oder den Trainer und/oder den Teilnehmer in irgendeiner Weise rechtswidrig ist, sowie von sämtlichen Ansprüchen Dritter, die aus der Nichteinhaltung des Vertrags durch den Kunden und/oder den Trainer und/oder den Teilnehmer resultieren.

Artikel 4 Verantwortlichkeiten des Kunden

4.1 Der Kunde ist verpflichtet, alles zu tun und zu unterlassen, was vernünftigerweise notwendig und wünschenswert ist, um eine rechtzeitige und ordnungsgemäße Erbringung der Dienstleistung zu ermöglichen, darunter unter anderem die Beschaffung und/oder das ordnungsgemäße Funktionieren der Infrastruktur des Kunden sowie die rechtzeitige Bereitstellung erforderlicher Daten und Dokumente. Kommt der Kunde dem im vorherigen Satz Bestimmten nicht nach, ist Pluvo B.V. berechtigt, die Erfüllung des Vertrags ganz oder teilweise auszusetzen und die dadurch entstehenden Kosten zu den üblichen Tarifen von Pluvo B.V. in Rechnung zu stellen, unbeschadet des Rechts von Pluvo B.V., jedes andere gesetzliche und/oder vereinbarte Recht auszuüben.

4.2 Der Kunde ist für die Nutzung der Dienstleistung durch den Kunden, die Trainer und die Teilnehmer verantwortlich. Der Kunde sorgt selbst für die Inbetriebnahme der Dienstleistung, die richtigen Einstellungen der Dienstleistung sowie die richtige Wahl der Computer-, Daten- oder Telekommunikationseinrichtungen, einschließlich Internet, sowie für deren rechtzeitige und vollständige Verfügbarkeit.

4.3 Der Kunde ist verantwortlich für die Kontrolle und Beurteilung der Genauigkeit und Vollständigkeit der Ergebnisse der Dienstleistung sowie der durch die Nutzung der Dienstleistung erzeugten Schulungen, Analysen, Ergebnisse, Tests und Testergebnisse.

Artikel 5 Inhalte

5.1 Die Dienstleistung ermöglicht es, Schulungsprogramme und Inhalte zu entwickeln sowie bestehende Inhalte zu einem Schulungsprogramm hinzuzufügen. Die Inhalte werden von den Trainern und Teilnehmern genutzt und können im Archiv von PLUVO gespeichert werden. Der Kunde und, soweit dafür die Zustimmung des Kunden erteilt wurde, der Trainer und/oder Teilnehmer haben ausschließlich Zugang zur eigenen Umgebung des Kunden im Archiv von PLUVO und haben keinen Zugang zur Umgebung im Archiv anderer Kunden.

5.2 Der Kunde ist für das Einstellen der Inhalte verantwortlich und haftet dafür. Es ist nicht gestattet, Inhalte einzustellen:

a.  die nach Auffassung von Pluvo B.V. diskriminierend sind oder anderweitig als kränkend oder unangemessen angesehen werden;

b.  die zu Gewalt oder zur Belästigung einer anderen Person oder anderer Personen aufrufen;

c.  die zur Ausbeutung oder zum Missbrauch einer anderen Person oder anderer Personen führen oder daraus resultieren;

d.  die nach Auffassung von Pluvo B.V. gegen die guten Sitten oder den guten Geschmack verstoßen, gewalttätig oder unangemessen sexistisch sind und/oder einen Hyperlink zu pornografischem Material enthalten;

e.  in denen personenbezogene Daten Minderjähriger abgefragt oder zur Verfügung gestellt werden und/oder in denen personenbezogene Daten anderer ohne deren Zustimmung zur Verfügung gestellt werden;

f.  durch die die Ausübung illegaler Aktivitäten gefördert wird;

g.  die auf Unwahrheiten beruht und/oder irreführend ist;

h.  die Viren, Trojaner, Würmer, Bots oder andere Software enthält, die ein automatisiertes System beschädigen, unbrauchbar oder unzugänglich machen, löschen oder sich aneignen können oder die dazu bestimmt sind, technische Schutzmaßnahmen von PLUVO und/oder der Computersysteme von Pluvo B.V. zu umgehen;

i.  die eine unangemessene oder unverhältnismäßige Belastung der Infrastruktur von PLUVO darstellt oder die Funktionalitäten von PLUVO beeinträchtigt;

j.  die darin besteht, eine falsche Identität anzunehmen und/oder fälschlicherweise eine Verbindung zu Pluvo B.V. zu suggerieren;

k.  bei denen Kettenbriefe, Junk-Mail oder Spamming im Spiel sind und/oder bei denen Passwörter oder andere auf Personen zurückführbare Informationen zu kommerziellen Zwecken abgefragt werden;

l.  die nach Auffassung von Pluvo B.V. auf sonstige Weise als indiskret oder unkorrekt angesehen wird, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Petitionen, Lotterien, Wettbewerbe, Schneeballsysteme oder Fotos, Videos, Kommentare, Statistiken oder Abbildungen anderer ohne deren Zustimmung;

m.  die gegen diesen Vertrag, die Datenschutzerklärung und/oder sonstige geltende Gesetze und Vorschriften verstößt;

n.  die Rechte von Pluvo B.V. und/oder Dritten verletzt;

o.  die auf sonstige Weise rechtswidrig ist; oder

p.  die den Interessen und/oder dem guten Ruf von Pluvo B.V. schaden kann.

5.3 Pluvo B.V. haftet nicht für Schäden, die im Zusammenhang mit der (rechtswidrigen) Nutzung der Dienstleistung entstehen, einschließlich des Einstellens und der Nutzung von Inhalten gemäß Artikel 5.2. Pluvo B.V. ist lediglich verpflichtet, offensichtlich rechtswidrige Inhalte zu entfernen oder offensichtlich rechtswidrige Aktivitäten zu beenden, unabhängig davon, ob zuvor eine Meldung eingegangen ist. Dazu wird Pluvo B.V. zunächst mit dem Kunden in Kontakt treten, bevor Inhalte gesperrt oder eine Aktivität beendet wird.

5.4 Pluvo B.V. behält sich das Recht vor, einer Aufforderung zur Sperrung von Inhalten oder zur Beendigung einer Aktivität nicht nachzukommen, wenn begründete Zweifel an der Richtigkeit der Meldung oder der Rechtmäßigkeit der dabei vorgelegten Beweise bestehen oder wenn eine Interessenabwägung dies von ihr verlangt. In diesem Zusammenhang kann Pluvo B.V. beispielsweise ein Urteil eines zuständigen Gerichts in den Niederlanden verlangen, aus dem hervorgeht, dass das betreffende Material oder die betreffende Aktivität offensichtlich rechtswidrig ist.

5.5 Das Vorstehende gilt in gleicher Weise für Inhalte, die über die Chatfunktion in PLUVO zur Verfügung gestellt oder ausgetauscht werden.

Artikel 6 Vergütung

6.1 Für die Nutzung der Dienstleistung schuldet der Kunde eine Vergütung. Diese Vergütung besteht aus einer Vergütung auf Abonnementbasis. Die Höhe und Häufigkeit der Vergütung hängt von den Funktionen des gewählten Abonnements und der Anzahl der Teilnehmer ab.

6.2 Die Vergütung ist jeweils monatlich oder jährlich im Voraus fällig und wird per Rechnung oder Lastschrift eingezogen. Bei Nichtzahlung werden das Kundenkonto und die Konten gesperrt. Je nach gewähltem Zahlungszeitraum wird monatlich oder jährlich eine Rechnung gestellt, und alle Zahlungen können im Konto eingesehen werden.

6.3 Pluvo B.V. ist berechtigt, die angewandten Preise jederzeit zu ändern. Pluvo B.V. wird den Kunden mindestens 30 Tage im Voraus darüber informieren. Ist der Kunde mit der Preiserhöhung nicht einverstanden, kann er den Vertrag innerhalb von 14 Tagen nach Ankündigung der Preiserhöhung zu dem Datum kündigen, an dem die Preiserhöhung wirksam würde, unter Beachtung von Artikel 11.

6.4 Unbeschadet des vorstehenden Absatzes ist Pluvo B.V. berechtigt, die angewandten Preise jährlich um maximal 5 % zu erhöhen, ohne dass der Kunde dadurch das Recht erhält, den Vertrag zu kündigen.

6.5 Bei Nichtzahlung (oder nicht rechtzeitiger oder unvollständiger Zahlung) befindet sich der Kunde unmittelbar in Verzug, ohne dass eine vorherige Mahnung oder Inverzugsetzung erforderlich ist. Ab dem Zeitpunkt des Verzugs schuldet der Kunde Zinsen in Höhe des gesetzlichen Handelszinssatzes.

6.6 Bleibt der Kunde nach einer Mahnung oder Inverzugsetzung mit der Begleichung der Forderung säumig, kann Pluvo B.V. die Forderung zur Beitreibung weitergeben. In diesem Fall gehen alle von Pluvo B.V. gemachten Kosten, wie Prozesskosten sowie außergerichtliche und gerichtliche Kosten, einschließlich der Kosten für Rechtsbeistand, Gerichtsvollzieher und Inkassobüros, die im Zusammenhang mit verspäteten Zahlungen entstanden sind, zulasten des Kunden.

6.7 Beschwerden hinsichtlich der Dienstleistung oder PLUVO setzen die Zahlungspflicht nicht aus. Pluvo B.V. ist berechtigt, die Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus diesem Vertrag auszusetzen, bis der Kunde seinen Zahlungspflichten nachgekommen ist.

Artikel 7 Datenschutz

7.1 Im Rahmen der Erfüllung des Vertrags wird Pluvo B.V. personenbezogene Daten im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) für den Kunden verarbeiten. Die Parteien vereinbaren, dass Pluvo B.V., soweit sie personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, als Auftragsverarbeiter im Sinne der DSGVO gilt und der Kunde als Verantwortlicher. Pluvo B.V. und der Kunde werden hinsichtlich der Verarbeitung personenbezogener Daten durch Pluvo B.V. im Auftrag des Kunden einen Auftragsverarbeitungsvertrag schließen, gemäß dem Muster, das als Anlage zu diesem Vertrag beigefügt ist.

7.2 Soweit Pluvo B.V. im Rahmen des Angebots der Dienstleistung und der Erfüllung dieses Vertrags als Verantwortlicher im Sinne der DSGVO gilt, ist in der Datenschutzerklärung beschrieben, auf welche Weise Pluvo B.V. personenbezogene Daten verarbeitet.

Artikel 8 Geistige Eigentumsrechte

8.1 Sämtliche Geistigen Eigentumsrechte in Bezug auf die Dienstleistung und PLUVO, darunter unter anderem die Software einschließlich vorbereitendem Material wie Handbüchern, die Website oder andere Informationen und Materialien, die Pluvo B.V. dem Kunden und/oder dem Trainer und/oder dem Teilnehmer zur Verfügung stellt, liegen ausschließlich bei Pluvo B.V. oder ihren Lizenzgebern.

8.2 Sofern der Kunde seinen Verpflichtungen aus dem Vertrag nachkommt, wozu in jedem Fall seine Zahlungspflichten gehören, gewährt Pluvo B.V. dem Kunden ein beschränktes, persönliches, widerrufliches, nicht ausschließliches und nicht übertragbares Recht auf Fernzugriff auf die Dienstleistung und PLUVO sowie deren Nutzung gemäß dem Vertrag.

8.3 Der Kunde kann das im vorherigen Absatz genannte Nutzungsrecht an Trainer und Teilnehmer unterlizenzieren, indem er Konten anlegt und Trainer und Teilnehmer hinzufügt, gegebenenfalls über eine Gruppe.

8.4 Außer soweit nach zwingendem Recht zulässig, darf der Kunde die Software, die PLUVO zugrunde liegt, nicht verändern, vervielfältigen oder dekompilieren oder Reverse Engineering auf die Software anwenden. Ebenso wenig ist es dem Kunden gestattet, Maßnahmen zu ergreifen, die darauf abzielen, den Quellcode der Software zu ermitteln oder zu erlangen, oder Dritte zu solchen Maßnahmen heranzuziehen oder ihnen dabei behilflich zu sein, oder Hinweise auf Geistige Eigentumsrechte zu entfernen oder zu ändern, einschließlich etwaiger Hinweise auf die Vertraulichkeit und Geheimhaltung von Werken.

8.5 Pluvo B.V. ist berechtigt, technische Maßnahmen zum Schutz ihrer Geistigen Eigentumsrechte zu ergreifen. Hat Pluvo B.V. die Werke mittels technischer Schutzmaßnahmen gesichert, ist es dem Kunden nicht gestattet, diesen Schutz zu entfernen oder zu umgehen.

8.6 Sämtliche Geistigen Eigentumsrechte des Kunden, einschließlich der Geistigen Eigentumsrechte an den Inhalten und jener in Bezug auf die Personalisierung der Schulung, darunter die Marke, Logos, Abbildungen sowie das Erscheinungsbild der Schulung und der Abbildungen, verbleiben im Eigentum des Kunden oder seiner Lizenzgeber. Durch die Nutzung der Dienstleistung gewährt der Kunde Pluvo B.V. automatisch eine kostenlose, weltweite, unbefristete, unwiderrufliche, unterlizenzierbare und übertragbare Lizenz zur Nutzung und Vervielfältigung der Geistigen Eigentumsrechte, soweit dies im Zusammenhang mit der Erbringung der Dienstleistung erforderlich ist. Der Kunde steht dafür ein, dass er berechtigt ist, diese Lizenz an Pluvo B.V. zu erteilen.

Artikel 9 Haftung

9.1 Die Haftung von Pluvo B.V. für eine zurechenbare Nichterfüllung bei der Erfüllung des Vertrags, eine unerlaubte Handlung oder ein anderes Tun oder Unterlassen von Pluvo B.V., ihren Mitarbeitern oder von ihr eingeschalteten Dritten, worunter ausdrücklich auch jede Nichterfüllung einer mit dem Kunden vereinbarten Garantieverpflichtung fällt, ist auf den Ersatz unmittelbaren Schadens beschränkt. Die Gesamthaftung von Pluvo B.V. für unmittelbaren Schaden übersteigt nicht den Gesamtbetrag, den der Kunde aufgrund des Vertrags in den sechs (6) Kalendermonaten vor dem betreffenden Ereignis an Pluvo B.V. gezahlt hat (zzgl. MwSt.). Die Gesamthaftung von Pluvo B.V. beträgt jedoch in keinem Fall mehr als € 2.000,- (zzgl. MwSt.).

9.2 „Unmittelbarer Schaden“ bedeutet ausschließlich:

a.  Sachschaden;

b.  angemessene Kosten, die der Kunde aufwenden müsste, um sicherzustellen, dass die Leistungen von Pluvo B.V. dem Vertrag entsprechen; dieser Ersatzschaden wird jedoch nicht vergütet, wenn der Vertrag vom Kunden aufgelöst wurde (einschließlich einer Auflösung durch das zuständige Gericht zugunsten des Kunden) (Artikel 6:265 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs);

c.  angemessene, vom Kunden gemachte Kosten zur Feststellung der Ursache und des Umfangs des Schadens, soweit die Feststellung im Zusammenhang mit unmittelbarem Schaden im Sinne dieses Vertrags steht;

d.  angemessene Kosten zur Vermeidung oder Begrenzung von Schäden, soweit der Kunde nachweisen kann, dass diese Kosten zu einer Begrenzung des unmittelbaren Schadens im Sinne dieses Vertrags geführt haben;

9.3 Pluvo B.V. haftet nicht für anderen als den in Artikel 9.2 beschriebenen unmittelbaren Schaden, darunter Folgeschäden, die sich aus dem oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ergeben, einschließlich, ohne Einschränkung, entgangenem Gewinn, entgangenem Umsatz, Verlust erwarteter Einsparungen und sonstiger vergleichbarer finanzieller Verluste wie Verlust von Goodwill oder gutem Ruf oder sonstiger zufälliger, mittelbarer Schäden oder Straf- oder Beispielschadensersatz jeglicher Art, unabhängig davon, ob der Kunde Pluvo B.V. über die Möglichkeit eines solchen Schadens, Schadensersatzes oder Verlusts informiert hat.

9.4 Pluvo B.V. haftet niemals für Dienstleistungen, die von Zulieferern von Pluvo B.V. erbracht werden.

9.5 Pluvo B.V. haftet niemals für Schäden infolge Höherer Gewalt, siehe Artikel 10.

9.6 Die in den vorstehenden Absätzen dieses Artikels genannten Beschränkungen gelten nicht, soweit der Schaden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens Pluvo B.V. oder ihrer Geschäftsführer verursacht wurde.

9.7 Die Haftung von Pluvo B.V. wegen zurechenbarer Nichterfüllung des Vertrags entsteht erst, wenn der Auftraggeber Pluvo B.V. unverzüglich ordnungsgemäß schriftlich in Verzug setzt und dabei eine angemessene Frist zur Behebung der Nichterfüllung setzt und Pluvo B.V. auch nach dieser Frist zurechenbar in der Erfüllung ihrer Verpflichtungen säumig bleibt. Die Mahnung muss eine möglichst detaillierte Beschreibung der Nichterfüllung enthalten, damit Pluvo B.V. angemessen darauf reagieren kann.

9.8 Voraussetzung für die Entstehung eines Anspruchs auf Schadensersatz ist stets, dass der Kunde Pluvo B.V. den Schaden innerhalb von 30 Tagen nach dessen Entstehung schriftlich meldet. Das Recht des Kunden, aufgrund dieses Vertrags, aufgrund unerlaubter Handlung oder anderweitig Schadensersatz zu verlangen, erlischt in jedem Fall ein (1) Jahr nach dem Ereignis, das Anlass für den Anspruch oder das Verfahren war.

Artikel 10  Höhere Gewalt

10.1  Pluvo B.V. ist nicht verpflichtet, eine Verpflichtung gegenüber dem Kunden zu erfüllen, wenn sie daran durch einen Umstand gehindert wird, der ihr nicht zuzurechnen ist und der weder aufgrund Gesetzes noch aufgrund eines Rechtsgeschäfts noch nach den im Verkehr geltenden Anschauungen zu ihren Lasten geht („Höhere Gewalt“).

10.2  Unter Höherer Gewalt werden, neben dem, was diesbezüglich im Gesetz und in der Rechtsprechung verstanden wird, auch alle von außen kommenden Ursachen verstanden, vorhersehbar oder nicht vorhersehbar, auf die Pluvo B.V. keinen Einfluss ausüben kann, durch die Pluvo B.V. jedoch nicht in der Lage ist, ihre Verpflichtungen zu erfüllen. Insbesondere gelten als Höhere Gewalt: innere Unruhen, SYN-Flood-Angriffe, Netzwerkangriffe, Denial-of-Service- oder Distributed-Denial-of-Service-Angriffe, Mobilmachung, Krieg, Transportstörungen, Streik, Aussperrung, Betriebsstörungen, Stockungen bei der Belieferung, Feuer, Überschwemmung, Ein- und Ausfuhrbeschränkungen sowie der Fall, dass Pluvo B.V. von ihren eigenen Lieferanten, ungeachtet des Grundes, nicht beliefert wird, wodurch die Erfüllung des Vertrags vernünftigerweise nicht von Pluvo B.V. verlangt werden kann.

10.3  Pluvo B.V. kann für die Dauer der Höheren Gewalt die Verpflichtungen aus dem Vertrag aussetzen. Dauert dieser Zeitraum länger als 60 Tage, ist jede der Parteien berechtigt, den Vertrag aufzulösen, ohne zum Ersatz eines Schadens gegenüber der anderen Partei verpflichtet zu sein.

10.4  Soweit Pluvo B.V. zum Zeitpunkt des Eintritts der Höheren Gewalt ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag bereits teilweise erfüllt hat oder noch erfüllen kann und dem erfüllten beziehungsweise noch zu erfüllenden Teil ein eigenständiger Wert zukommt, ist Pluvo B.V. berechtigt, den bereits erfüllten beziehungsweise noch zu erfüllenden Teil gesondert in Rechnung zu stellen. Der Kunde ist verpflichtet, die Rechnung zu begleichen.

Artikel 11  Laufzeit und Beendigung

11.1  Der Vertrag wird für die im Vertrag festgelegte Laufzeit geschlossen:
– bei einem Monatsvertrag für die Dauer von einem (1) Monat,
– bei einem Jahresvertrag für die Dauer von zwölf (12) Monaten.
Nach Ablauf der ursprünglichen Laufzeit wird der Vertrag jeweils stillschweigend um dieselbe Dauer verlängert, sofern nicht eine der Parteien den Vertrag spätestens einen (1) Monat vor Ablauf des laufenden Vertragszeitraums schriftlich kündigt. Eine vorzeitige Kündigung ist nicht möglich.

11.2  Wird der Vertrag wegen einer Nichterfüllung einer der Parteien aufgelöst, sind die Leistungen, die der Kunde zum Zeitpunkt der Auflösung bereits in Erfüllung des Vertrags erhalten hat, sowie die damit zusammenhängende Zahlungspflicht nicht rückabzuwickeln. Beträge, die Pluvo B.V. vor der Auflösung in Rechnung gestellt hat, bleiben uneingeschränkt geschuldet und werden zum Zeitpunkt der Auflösung sofort fällig.

11.3  Pluvo B.V. ist berechtigt, den Vertrag ganz oder teilweise zu kündigen, ohne dass eine Inverzugsetzung erforderlich ist, wenn dem Kunden – vorläufig oder endgültig – Zahlungsaufschub gewährt wird, wenn die Insolvenz des Kunden beantragt wird, wenn das Unternehmen des Kunden liquidiert oder eingestellt wird, anders als zum Zweck der Umstrukturierung oder des Zusammenschlusses von Unternehmen, oder wenn sich die maßgebliche Kontrolle über das Unternehmen des Kunden ändert.

11.4  Pluvo B.V. ist wegen Kündigung, Auflösung oder anderweitiger Beendigung des Vertrags niemals zur Rückerstattung bereits erhaltener Beträge oder zu irgendeinem Schadensersatz verpflichtet.

11.5  Das Recht des Kunden, der Trainer und der Teilnehmer zur Nutzung und zum Zugang zur Dienstleistung erlischt im Falle einer Kündigung, Auflösung oder anderweitigen Beendigung des Vertrags von Rechts wegen.

11.6  Kommt der Kunde seinen Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig nach, ist Pluvo B.V. berechtigt, ohne dass eine Mahnung oder Inverzugsetzung erforderlich ist, die Erfüllung des Vertrags ganz oder teilweise auszusetzen oder zu kündigen. Diese Bestimmung lässt das Recht von Pluvo B.V., jedes andere gesetzliche und/oder vereinbarte Recht auszuüben, unberührt.

11.7  Bei Beendigung des Vertrags, aus welchem Grund auch immer, löscht Pluvo B.V. das Kundenkonto, die Konten und die Inhalte. Pluvo B.V. ist nicht verpflichtet, Inhalte oder Informationen bereitzustellen oder derartige Informationen zu konvertieren oder zu exportieren. Die in Artikel 8.6 genannte Lizenz in Bezug auf die Inhalte bleibt auch nach Beendigung des Vertrags unverändert in Kraft und anwendbar.

11.8  Bestimmungen, die dazu bestimmt sind, auch nach Kündigung, Auflösung oder anderweitiger Beendigung des Vertrags fortzugelten, überdauern die Kündigung, Auflösung oder anderweitige Beendigung des Vertrags.

Artikel 12  Vertraulichkeit

12.1  Die Parteien werden sämtliche Informationen, die sie einander vor, während oder nach der Erfüllung des Vertrags zur Verfügung stellen, vertraulich behandeln, wenn diese Informationen als vertraulich gekennzeichnet sind oder wenn die empfangende Partei weiß oder vernünftigerweise vermuten muss, dass die Informationen als vertraulich gedacht waren. Die Parteien legen diese Verpflichtung auch ihren Mitarbeitern sowie von ihnen zur Erfüllung des Vertrags eingeschalteten Dritten auf.

Artikel 13  Schlussbestimmungen

13.1  Informationen und Mitteilungen auf der Website von PLUVO und innerhalb der Dienstleistung erfolgen vorbehaltlich Programmier- und Tippfehlern. Bei etwaigen Widersprüchen zwischen der Website und dem Vertrag geht der Vertrag vor.

13.2  Wo in diesem Vertrag von „schriftlich“ die Rede ist, ist darunter auch eine E-Mail zu verstehen.

13.3  Der Kunde erklärt, dass er zum Abschluss dieses Vertrags befugt ist.

13.4  Der Kunde stimmt zu, dass Pluvo B.V. die ihr aufgrund des Vertrags zustehenden Rechte und die ihr obliegenden Verpflichtungen ohne Zustimmung des Kunden an einen Dritten übertragen kann. Möchte der Kunde die ihm aufgrund des Vertrags zustehenden Rechte und die ihm obliegenden Verpflichtungen an einen Dritten übertragen, ist die schriftliche Zustimmung von Pluvo B.V. erforderlich.

13.5  Auf diesen Vertrag und die Nutzung der Dienstleistung und von PLUVO ist niederländisches Recht anwendbar.

13.6  Sämtliche Streitigkeiten, die zwischen Pluvo B.V. und dem Kunden aufgrund oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag entstehen sollten, werden dem ausschließlich zuständigen Gericht in Amsterdam vorgelegt.

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